STIFTUNG DEUTSCHE JUGEND
VERFASSUNG
DAS GESCHÄFTSFÜHRENDE KURATORIUM
  1. Das Geschäftsführende Kuratorium der STIFTUNG DEUTSCHE JUGEND setzt sich zusammen aus:

    1. dem Vorsitzenden des Geschäftsführenden Kuratoriums
      (Präsident der STIFTUNG DEUTSCHE JUGEND) und


    2. seinen Vertretern (Vizepräsidenten).

  2. Der Präsident wird vom WORLD CULTURAL SENATE eingesetzt und vom WORLD HEALTH SENATE bestätigt.

  3. Die Mitglieder des Geschäftsführenden Kuratoriums sind vom Präsidenten in die Geschäftsführung berufen.

  4. Das Geschäftsführende Kuratorium steuert den gesamten organisatorischen Ablauf der STIFTUNG DEUTSCHE JUGEND.